Viel Schutz für Immobilien und Eigentümer

Sie tragen große Verantwortung – sichern Sie diese gut ab.
Wohnungseigentumsgesetz § 19 Absatz 2, Nr. 3: „Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung gehören insbesondere die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.“